In diesen Tagen liest man in den regionalen und überregionalen Zeitungen, dass Altkanzler Helmut Schmidt den Linksparteivorsitzenden Oskar Lafontaine mit Adolf Hitler verglichen hat. Auch ich habe in einem journalistischen Beitrag (vgl. Journalismusblog) und auch in einem am Samstag veröffentlichten Leserbrief Vergleiche zwischen dem Erstarken der Nationalsozialisten im Jahre 1933 und dem Erstarken der Linkspartei im Jahre 2008 gezogen. Derartige Vergleiche, die von Vertretern der linken politischen Richtung im bezug auf Konservative zum guten Ton gehören, werden in umgekehrten Fall von besagten Vertretern der linken Richtung als unanständig empfunden. Mittlerweile wird das Phänomen der diskursiven Nazivergleiche sogar in einer pseudowissenschaftlichen Theorie, dem sogenannten „Gesetz von Godwin“ oder „Godwins Gesetz“, normiert beziehungsweise behandelt.
Die Frage ist nun aber, ab dieses Vergleichen, das schon so manchen Politiker Kopf und Kragen gekostet hat, wirklich von derartigem Unwert ist, wie einige wenige Meinungsmacher die Menschen glauben lassen wollen. Ich vermeide hier bewusst den Begriff der Political Correctness als einseitig ideologisch gefärbtes machtpolitisches Regulativorgan.
Vergleicht man zwei Dinge miteinander, so betrachtet man diese nicht als komplett identisch, da der Prozess des Vergleichens ergebnisoffen ist und als Suche nach Gemeinsamkeiten und Differenzen verstanden werden muss. Dies ist der Unterschied zwischen Vergleichen und Gleichsetzen. Zudem beziehen sich Vergleiche in den meisten Fällen nicht auf alle Faktoren und Eigenschaften der verglichenen Objekte, sondern nur auf bestimmte Teile oder Eigenschaften dieser Objekte.
So ist es keine Gleichsetzung von Person A und Person B, wenn gesagt wird, Person A spricht wie Person B, ohne damit zu meinen, Person A verhält sich (in allen Eigenschaften) wie Person B. In diesem Fall wird lediglich das Sprechen verglichen und als Ergebnis die Ähnlichkeit festgestellt. Andere Faktoren (Ähnlichkeiten oder Unterschiede) spielen aufgrund der fehlenden Erwähnung in diesem Vergleich keine Rolle.
So ist es durchaus legitim, bestimmt Eigenschaften von Oskar Lafontaine mit denen von Adolf Hitler zu vergleichen (wie Altkanzler Helmut Schmidt es tat), ohne Lafontaine und Hitler gleich zu setzen beziehungsweise Lafontaine in die Nähe der schrecklichen Verbrechen Hitlers zu rücken. Ebenso kann man im Vergleich Gemeinsamkeiten zwischen Linkspartei (2008) und NSPAP (1933) feststellen, ohne die beiden Parteien gleichzusetzen oder die Linkspartei in die Nähe von Verbrechen der Funktionäre der NSPAP zu rücken (vgl. hierzu den Beitrag in meinem Journalismusblog).
Möge vielen dieser Unterschied zwischen Vergleichen und Gleichsetzen einleuchten, bevor wieder ein paar wenige einen Skandal künstlich erschaffen, dem ein paar viele opportunistisch folgen werden.
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